Sollten Sei sich für mich als ihre
Tagespflegeperson entscheiden,
schließen wir einen Vertag ab.
Mit einer Kopie des Vertrages stellen
Sie bei dem zuständigen Jugendamt
(z. Bsp. Wohnort Stadt Gießen =
Jugendamt am Berliner Platz 1,
Wohnort Kreis Gießen =
Kreisjugendamt an der Riversmeile 1-9)
einen Antrag auf Betreuung.
Sobald Ihnen wie mir der bewilligte
Betreuungsbescheid vorliegt,
steht dem Betreuungsbeginn nichts
mehr im Wege.
Der Bescheid garantiert auch den
Versicherungsschutz ihres Kindes
während der vertraglich
vereinbarten Betreuungszeit.
Meine Entlohnung erfolgt durch
das Jugendamt.
Sie selbst zahlen einen Beitrag
an das Jugendamt,
dessen Höhe gestaffelt nach
ihrem Einkommen und
der Kita gleichgestellt ist.