Das pädagogische Konzept:
Das pädagogische Konzept beinhaltet grundlegende Ansätze und Leitlinien, die in meiner Kindertagespflegestelle zur Förderung der Bildung und Erziehung der Kinder verwendet werden. Dieses Konzept legt fest, wie meine pädagogische Arbeit gestaltet wird und welche Schwerpunkte dabei gesetzt werden.
Das Schutzkonzept:
Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe sind seit dem 1. Januar 2012 gesetzlich vorgeschrieben (§§ 45, 79a SGB VIII).
Die Entwicklung von einrichtungsbezogenen Konzepten zum Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung ist damit ein förderrelevanter Faktor für freie Träger. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis und finanzielle Förderung setzen voraus, dass solche Qualitätskonzepte in Einrichtungen vorhanden bzw. dass entsprechende Prozesse initiiert sind.
Am 10. Juni 2021
ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) – nach der Verkündung des
Gesetzes am 9. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 29) – zu einem
wesentlichen Teil in Kraft getreten.
In der Kindertagespflege in Gießen ist es das Ziel, dass jede Kindertagespflegeperson über eine aktuelle pädagogische Konzeption sowie ein Schutzkonzept ab dem 01.01.2025 verfügt.
Mein pädagogisches Konzept und mein Schutzkonzept können jederzeit auf Anfrage vor Ort eingesehen werden.